Du möchtest ehrenamtlich im THW-Stuttgart mitwirken? Dann schreib´ uns am Besten eine E-Mail unter kontakt(at)thw-stuttgart.de und wir laden dich ein zu einen Kennenlerntermin in unsere Unterkunft. Vor Ort und im persönlichen Gespräch beantworten wir dir alle deine Fragen direkt und lernen auch dich ein bisschen kennen.
Diese Termine für Interessierte planen wir in unregelmäßigen Abständen und oft auch direkt mit mehreren Personen ein. Sie finden zumeist an einem Dienstag gegen 19 oder 20 Uhr statt.
Deine Ausbildung zum THW-Helfer
Du wirst im Rahmen deiner Grund- und Fachausbildung am Standort fachbezogen ausgebildet und ausgestattet. Darüber hinaus, soweit es im Rahmen deiner Fachaufgaben erforderlich ist, erhälst du an den THW Ausbildungszentren Hoya und/oder Neuhausen a.d.F. sowie an weiteren Fortbildungseinrichtungen eine Spezialausbildung.
THW und Arbeitgeber - welche Regelungen gibt es hier?
Durch eine Mitwirkung im THW dürfen keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für dich die Pflicht zur Arbeitsleistung am Regelarbeitsplatz.
Der Arbeitsverdienst wird fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese fortwährenden Leistungen erstattet. Als beruflich Selbständige erhälst du eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.
Gibt es einen Anspruch auf Aufnahme in das THW und was ist der Inhalt des Dienstverhältnisses?
Mit dem Aufnahmeantrag wirst du auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Das Helferverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art. Hieraus ergeben sich Folgen für die Art und Weise, in der du deinen Dienst zu versehen hast.
Inhalt des Dienstverhältnisses ist die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern. Alle mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben verbundenen Pflichten must du wahrnehmen.
Die ersten ca. sechs Monate des Dienstverhältnisses bilden die Probezeit, in der beide Seiten ohne Angaben von Gründen "kündigen" können.
Wer kann in das THW aufgenommen werden?
In das THW kann aufgenommen werden, wenn ich
- das 16. Lebensjahr vollendet habe, ein Höchstalter für den Eintritt in das THW gibt es nicht.
- die erforderliche Tauglichkeit besitze,
- meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe,
- für den Dienst im THW zur Verfügung stehe,
- nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin,
- mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne,
- nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
- nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.
Für interessierte Mädchen und Jungen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung in einer THW-Jugendgruppe. Die Nachwuchsorganisation des THW hat sich zur Aufgabe gemacht, Jugendliche in spielerischer Form an die Technik des THW heranzuführen und bietet jede Menge interessantes Freizeitprogramm.
Mach mit!
Du interessierst dich für den Umgang mit Technik, arbeitest gerne im Team und möchtest anderen Menschen helfen? Dann bist du bei uns genau richtig!!