Das im Mehrzweckarbeitsboot (MzAB) fest verbaute UKW Schiffsfunkgerät darf nur mit entsprechendem Funkzeugnis betrieben werden. Dieses sogenannte “UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)” erwerben am 8.11.2019 sechs Helfer/-innen des OV-Stuttgart beim Wassersportcenter (WSC) in Stuttgart am Max-Eyth-See.
UKW-Sprechfunkzeugnisse für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) erworben
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